Öffnungszeiten/ Öffentliche Bekanntmachungen
Termine:
Erdbestattung/Trauerfeier/Urnenbeisetzung:
Dienstag bis Freitag 9.00 Uhr bis 14.00 Uhr
Öffnungszeiten Friedhof:
aktuell von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang
Öffentliche Bekanntmachungen:
Öffentliche Bekanntmachung 002/2026
Bei den nachfolgend aufgeführten Grabstellen auf dem Katholischen Friedhof der Pfarrgemeinde St. Aegidien in Braunschweig sind sowohl Ruhefristen der Verstorbenen als auch die Nutzungsdauer der Grabstätten abgelaufen.
Bei den weiter aufgeführten Grabstätten wurde ein ungepflegter Zustand der Grabstätte festgestellt. Die betroffenen Grabsteine sind zeitgleich durch Aufkleber gekennzeichnet.
Abgelaufene Grabstätten:
Wahlgrab II Ordnung
Abt. 42 Nr. 42 Verstorben: Margarete Stadler
Abt. 34b Nr. 186 Verstorben: Rosa Böhme
Abt. 25 Nr. 286 Verstorben: Rosa Grass
Abt. 07 Nr. 100/101 Verstorben: Martha Wawerek
Abt. 36 Nr. 100/99 Verstorben: Johannes Schulz
Abt. 39 Nr. 101 Verstorben: Nadja Karnowski
Ungepflegte Gräber
Abt. 41 Nr. 98/99 Verstorben: Lara Rubasch
Abt. 39 Nr. 229 Verstorben: Izabela Michol
Abt. 38 Nr. 137/138 Verstorben: Hedwig Pavel
Abt. 37 Nr. 89/90 Verstorben: Anna Rudnicki
Abt. 36 Nr. 25/26 Verstorben: Karl Resl
Abt. 34c Nr. 113 Verstorben: Barbara Schmidt
Abt. 34b Nr. 175 Verstorben: Sascha Garsztka
Abt. 27 Nr. 58 Verstorben: Anna Wittig
Abt. 35 Nr. 327/328 Verstorben: Peter Großer
Abt. 03 Nr. 18/19 Verstorben: Ella Herrmann
Abt. 37 Nr. 153/154 Verstorben: Ilona Timpe
Abt. 25 Nr. 327/328 Verstorben: Peter Großer
Abt. 27 Nr. 58 Verstorben: Anna Wittig
Da die Nutzungsberechtigten nicht zu ermitteln waren, ergeht an sie, bzw. deren Angehörige, auf diesem Wege die Aufforderung, sich bei der Friedhofsverwaltung (Telefon Nr.: 0531-71389) innerhalb von 6 Wochen, vom Tage dieser Veröffentlichung gerechnet, zu melden.
Erfolgt keine Rückmeldung, so wird das Nutzungsrecht gem. der aktuell gültigen Friedhofsordnung (siehe Auszug unten) entzogen.
Auszug aus der Friedhofsordnung § 29 Abs. 5
Sofern das Nutzungsrecht nicht verlängert wird, kann die Friedhofsverwaltung mit Ablauf der Nutzungsdauer über die Grabstelle frei verfügen. Zeigt der Nutzungsberechtigte innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf des Nutzungsrechtes kein Interesse am Erhalt des Grabmals bzw. sonstiger baulicher Anlagen, so ist die Friedhofsverwaltung nach vorheriger Erinnerung dazu befugt, das Grabmal bzw. die sonstige bauliche Anlage entsprechend entsorgen zu lassen.
Auszug aus der Friedhofsordnung § 35 Abs. 5
Nach Ablauf der Ruhe- oder Nutzungsdauer sind Grabmale und sonstige bauliche Anlagen sowie vorhandener Grabschmuck von den jeweiligen Verantwortlichen (Abs. 1) innerhalb von zwei Monaten zu entfernen. Sind die Grabmale oder die sonstigen baulichen Anlagen sowie vorhandener Grabschmuck nicht innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Ruhe- oder Nutzungszeit entfernt, fallen sie entschädigungslos in das Eigentum des Friedhofsträgers. Sofern Grabstätten von der Friedhofsverwaltung abgeräumt werden, ist der Pastoralrat berechtigt, die Kosten der Räumung in tatsächlicher Höhe durch Leistungsbescheid gegenüber den zuletzt Nutzungsberechtigten geltend zu machen.
Friedhofsverwaltung
Braunschweig, den 01.08.2026




