Grabarten auf dem Katholischen Friedhof in Braunschweig
Das Grab – ein Ort der Erinnerung…
…und des persönlichen Gedenkens. Dieser Ort der Begegnung, die Grabstätte, sollte mit Bedacht ausgewählt werden. Die Entscheidung für oder gegen eine bestimmte Bestattungs- aber auch Grabstättenart will gut überlegt sein.
Sarg- oder Urnenbeisetzung?
Die Sargbeisetzung gilt als die klassische Beisetzungsform auf dem katholischen Friedhof. Dennoch wird auch die Urnenbeisetzung immer häufiger gewählt. Für beide Beisetzungsarten können Sie zwischen verschiedenen Grabarten wählen.
Ruhe- und Nutzungszeit
Die Ruhezeit ist der Zeitraum, innerhalb dessen ein Grab nicht neu belegt werden kann. Auf dem Kath. Friedhof beträgt sie für Erdbestattungen 25 Jahre und für Aschebeisetzungen (Urnen) 20 Jahre. Die Nutzungszeit ist der Zeitraum, innerhalb dessen Nutzungsrechte an einer Grabstätte bestehen. Verlängerungen des Nutzungsrechtes sind auf Antrag möglich.
Wahlgrabstätten Erdbestattungen und der Möglichkeit zusätzlicher Urnenbeisetzungen
Das Nutzungsrecht kann an einer Wahlgrabstätte einstellig oder mehrstellig erworben werden. Der Vorteil eines Wahlgrabes ist, dass Sie die Lage der Grabstätte auf dem Friedhof selbst auswählen können. Während des laufenden Nutzungsrechtes und nach entsprechender Verlängerung können noch mehrere Urnenbeisetzungen stattfinden.
Reihengrabstätten für Erdbestattungen
In einem Reihengrab darf nur ein Verstorbener beigesetzt werden. Die Lage der Grabstätte wird durch die Friedhofverwaltung vorgegeben. Nach Ablauf der Ruhezeit ist eine Verlängerung der Grabstätte nicht möglich.
Urnenwahlgrabstätten
Die Urnenwahlgrabstätten haben die Maße 1m x 1m (für 1 bis 2 Urnen), oder 1m x 2m (für 1 bis 4 Urnen). Die Nutzung der Grabstätte über die Ruhezeit hinaus kann verlängert werden.
Rasengrabfeld mit Gemeinschaftsdenkmal
In dieser Erdgemeinschaftsanlage werden die Grabstellen der Reihe nach vergeben. Eine Reservierung ist nicht möglich. Die Inschrift auf dem gemeinsamen Denkmal besteht aus dem Namen, Vornamen, Geburts- und Sterbejahr. Blumenschmuck und Kerzen dürfen nur an der dafür vorgesehenen Stelle niedergelegt werden.
Urnengemeinschaftsanlagen
In der Urnengemeinschaftsanlage werden die Grabstellen der Reihe nach einzeln vergeben. Bei Erstbeisetzung ist eine Reservierung einer weiteren Urnengrabstätte neben der belegten Stelle möglich. Die Inschrift auf dem gemeinsamen Grabmal beinhaltet: Name, Vorname, Geburts- und Sterbejahr. Blumenschmuck und Kerzen dürfen nur an der dafür vorgesehenen Stelle niedergelegt werden.
Partnergrab in Ruhegemeinschaft
Das Partnergrab besteht aus insgesamt vier separaten Urnenwahlgrabstätten. Auf jeder der Wahlgrabstätten können bis zwei Urnen beigesetzt werden. Eine ansprechende Grabgestaltung mit einem hochwertigen Grabmal runden das Angebot ab. Das Partnergrab wird nur in Verbindung mit einem Treuhandvertrag angeboten.
Rasenreihengrab mit Möglichkeit für Namensplatte (Kissenstein)
Bei dieser Bestattungsform werden die Grabstellen der Reihe nach vergeben. Die Rasenpflege bis zum Ablauf der Ruhezeit übernimmt die Friedhofsverwaltung. Das Aufstellen oder Ablegen von Grabschmuck (Blumengestecke, Pflanzschalen, Vasen, etc.), der Rassenfläche und Grabbeet sowie das Belegen mit Materialen jeglicher Art (Kies, etc.) und Einfassungen ist nicht erlaub.
Das Pflanzen von Bäumen und Bepflanzung jegliche Art ist auf den Grabstätten nicht gestattet.
Die Hinterbliebenen haben aber die Möglichkeit, die Grabstätte mit einer Namensplatte (nur Naturstein in der Größe maximal 50 cm Breite,
30 cm Höhe und mind. 6 cm Stärk), die sie direkt bei einem Steinmetzbetrieb bestellen, zu kennzeichnen. Die Namensplatte ist mittig an der Kopfseite der Grabstätte, sowie ebenerdig anzulegen.
Urnengrab mit Steinplatte
In dieser Grabstätte können bis zu zwei Urnen beigesetzt werden. Die ganze Stelle wird mit einer Steinplatte mit den Inschriften der Verstorbenen zugedeckt. Die Steinplatte in der Größe 50 x 50 x mind. 6 cm bestellen die Angehörigen direkt bei einem Steinmetzbetrieb. Eine Verlängerung der Grabstätte ist möglich.
Anonyme Bestattungen Rasengrabfeld und Urnenhain
Im Rasengrabfeld wie auch im Urnenhain werden Bestattungen ohne überirdische Kennzeichnung durchgeführt, bei denen die Angehörigen anwesend sein können. Bitte beachten Sie bei der Wahl dieser Grabstättenart, dass Sie sich die Möglichkeit nehmen, ihrer Trauer und dem Gedenken einen persönlichen Ort zu geben.
Natürlich können wir auf dieser Internetseite nicht alle Fragen im Detail erläutern. Für weitere Auskünfte sind unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jedoch gerne für Sie da.
Katholische Pfarrgemeinde St. Aegidien
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