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Öffnungszeiten/ Öffentliche Bekanntmachungen

Termine:

 

Erdbestattung/Trauerfeier/Urnenbeisetzung:

Dienstag bis Freitag 9.00 Uhr bis 14.00 Uhr

 

Öffnungszeiten Friedhof:

aktuell von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang

 

Öffentliche Bekanntmachungen:

 

Öffentliche Bekanntmachung 002/2026

Bei den nachfolgend aufgeführten Grabstellen auf dem Katholischen Friedhof der Pfarrgemeinde St. Aegidien in Braunschweig sind sowohl Ruhefristen der Verstorbenen als auch die Nutzungsdauer der Grabstätten abgelaufen.

Bei den weiter aufgeführten Grabstätten wurde ein ungepflegter Zustand der Grabstätte festgestellt. Die betroffenen Grabsteine sind zeitgleich durch Aufkleber gekennzeichnet.

Abgelaufene Grabstätten:

Wahlgrab II Ordnung          

 

Abt. 42           Nr. 42                          Verstorben:  Margarete Stadler

Abt. 34b         Nr. 186                       Verstorben:  Rosa Böhme

Abt. 25           Nr. 286                        Verstorben: Rosa Grass

Abt. 07           Nr. 100/101                 Verstorben: Martha Wawerek

Abt. 36           Nr. 100/99                   Verstorben: Johannes Schulz

Abt. 39           Nr. 101                        Verstorben: Nadja Karnowski

 

Ungepflegte Gräber

           

Abt. 41           Nr. 98/99                     Verstorben: Lara Rubasch

Abt. 39           Nr. 229                        Verstorben: Izabela Michol

Abt. 38           Nr. 137/138                 Verstorben: Hedwig Pavel

Abt. 37           Nr. 89/90                     Verstorben: Anna Rudnicki

Abt. 36           Nr. 25/26                     Verstorben: Karl Resl

Abt. 34c         Nr. 113                        Verstorben: Barbara Schmidt

Abt. 34b         Nr. 175                        Verstorben: Sascha Garsztka

Abt. 27           Nr. 58                          Verstorben: Anna Wittig

Abt. 35           Nr. 327/328                 Verstorben: Peter Großer

Abt. 03           Nr. 18/19                     Verstorben: Ella Herrmann

Abt. 37           Nr. 153/154                 Verstorben: Ilona Timpe

Abt. 25           Nr. 327/328                 Verstorben: Peter Großer

Abt. 27           Nr. 58                          Verstorben: Anna Wittig    

                                                                                                                                                                                                                                                                                                         

 

Da die Nutzungsberechtigten nicht zu ermitteln waren, ergeht an sie, bzw. deren Angehörige, auf diesem Wege die Aufforderung, sich bei der Friedhofsverwaltung (Telefon Nr.: 0531-71389) innerhalb von 6 Wochen, vom Tage dieser Veröffentlichung gerechnet, zu melden.

Erfolgt keine Rückmeldung, so wird das Nutzungsrecht gem. der aktuell gültigen Friedhofsordnung (siehe Auszug unten) entzogen.

 

Auszug aus der Friedhofsordnung § 29 Abs. 5

Sofern das Nutzungsrecht nicht verlängert wird, kann die Friedhofsverwaltung mit Ablauf der Nutzungsdauer über die Grabstelle frei verfügen. Zeigt der Nutzungsberechtigte innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf des Nutzungsrechtes kein Interesse am Erhalt des Grabmals bzw. sonstiger baulicher Anlagen, so ist die Friedhofsverwaltung nach vorheriger Erinnerung dazu befugt, das Grabmal bzw. die sonstige bauliche Anlage entsprechend entsorgen zu lassen.

Auszug aus der Friedhofsordnung § 35 Abs. 5

Nach Ablauf der Ruhe- oder Nutzungsdauer sind Grabmale und sonstige bauliche Anlagen sowie vorhandener Grabschmuck von den jeweiligen Verantwortlichen (Abs. 1) innerhalb von zwei Monaten zu entfernen. Sind die Grabmale oder die sonstigen baulichen Anlagen sowie vorhandener Grabschmuck nicht innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Ruhe- oder Nutzungszeit entfernt, fallen sie entschädigungslos in das Eigentum des Friedhofsträgers. Sofern Grabstätten von der Friedhofsverwaltung abgeräumt werden, ist der Pastoralrat berechtigt, die Kosten der Räumung in tatsächlicher Höhe durch Leistungsbescheid gegenüber den zuletzt Nutzungsberechtigten geltend zu machen.

 

 

Friedhofsverwaltung

Braunschweig, den 01.08.2026